Nein zur Fairness-Initiative der Mitte

Die FDP Frauen Aargau lehnen die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab.

Worum es geht

Die Mitte-Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam besteuert werden und gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt sein dürfen. Wie das gelingen soll, lässt der Text offen: Tarife und Abzüge müsste das Parlament erst noch festlegen.

  • Neuer Verfassungsartikel: Art. 128 Abs. 3bis BV. Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet, das Gesetz verhindert eine Benachteiligung.
  • Übergangsbestimmung: Fehlen nach drei Jahren die Ausführungsbestimmungen, ordnet der Bundesrat per Verordnung eine zweite Berechnung an, mit Tarif und Abzügen für Unverheiratete. Der tiefere Betrag gilt.
  • Empfehlung: Bundesrat, Nationalrat (99 zu 92 Stimmen) und Ständerat (24 zu 21 Stimmen) empfehlen ein Nein. Dafür sind Mitte und SVP.
  • Ausgangslage: Am 8. März 2026 hat das Stimmvolk die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja angenommen. Sie wird spätestens 2032 überall gelten. Die FDP Frauen haben dieses Anliegen mit ihrer Steuergerechtigkeits-Initiative angestossen.

Sechs Gründe für ein Nein

  1. Das Volk hat bereits entschieden. Mit 54,23 Prozent Ja wurde am 8. März 2026 der Systemwechsel zur zivilstandsunabhängigen Besteuerung beschlossen. Die Abstimmungsanalyse nennt die Gleichberechtigung als zentrales Ja-Argument. Wer jetzt erneut abstimmen lässt, will diesen Entscheid nachträglich korrigieren.
  2. Die Initiative widerspricht der Individualbesteuerung. Bei einem Ja würden Ehepaare auf Bundesebene gemeinsam, bei Kantons- und Gemeindesteuern aber einzeln besteuert. Das Gesetz zur Individualbesteuerung wäre auf Bundesebene verfassungswidrig. Sofort wäre eine neue Gesetzesvorlage nötig, die wiederum dem Referendum unterläge.
  3. Sie ist teuer und unklar. Der Bund rechnet je nach Umsetzung mit Mindereinnahmen von 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Bei einem Vollsplitting wären es laut Ständerätin Eva Herzog bis zu 3 Milliarden. Die Individualbesteuerung kostet 630 Millionen Franken. Was ein Ehepaar tatsächlich spart, kann niemand versprechen, weil Tarife und Abzüge offen sind.
  4. Sie setzt falsche Erwerbsanreize. Der Bundesrat hält fest, dass die gemeinsame Besteuerung die Erwerbsanreize schwächer setzt als die Individualbesteuerung. Arbeit lohnt sich nur dann für beide Partner, wenn das zweite Einkommen nicht auf das erste aufgeschlagen wird. Das betrifft vor allem Frauen. Die Wirtschaft sieht in der Individualbesteuerung ein Mittel gegen den Fachkräftemangel.
  5. Sie fördert die Gleichstellung weniger. Gemäss Bundesrat wird die Gleichstellung von Frau und Mann mit der Initiative weniger gefördert als mit der Individualbesteuerung. Die Ehe als steuerliche Wirtschaftsgemeinschaft ist nicht mehr zeitgemäss.
  6. Sie zementiert ein System in der Verfassung. Die Individualbesteuerung steht im Gesetz und lässt sich anpassen, etwa mit Entlastungen für Familien. Die Initiative schreibt dagegen ein bestimmtes Steuermodell fest und lässt dem Gesetzgeber weniger Spielraum. Die Schweiz hat zwei Jahrzehnte lang erfolglos versucht, die Heiratsstrafe zu beseitigen. Jetzt gibt es eine Lösung.